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Die Besteuerung in- und ausländischer Investmentfonds
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Bei einem Investmentfonds handelt es sich um ein Vermögen, das von einer Vielzahl von Anlegern zum Zweck der gemeinsamen Veranlagung in Wertpapiere (z.B. Forderungswertpapiere, Aktien) aufgebracht wird.
Die Veranlagung der von den Anlegern aufgebrachten Mittel erfolgt professionell durch eine Kapitalanlagegesellschaft nach den Grundsätzen der Risikostreuung, dh. es wird vom Fonds in eine Mehrzahl verschiedener Wertpapiere investiert. In den Fondsbedingungen ist die Anlagestrategie des Fonds festzulegen, die Anleger können damit sehen, in welche Art von Wertpapieren der Investmentfonds investiert (z.B reiner Aktienfonds, Rentenfonds, gemischter Fonds). - bmf.gv.at
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Ausschüttender – thesaurierender Investmentfonds
Von einem ausschüttenden Investmentfonds spricht man dann, wenn die erwirtschafteten Erträge des Investmentfonds periodisch (jährlich) an die Anleger ausschüttet werden. Verbleiben die Erträge im Fonds, um wieder investiert zu werden, spricht man von einem thesaurierenden Investmentfonds. Die im Fonds erwirtschafteten Erträge fließen dem Anleger in diesem Fall erst zu, wenn er sein Investmentzertifikat veräußert bzw. an die Depotbank zurückgibt.
Grundsätze bei der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds:
- Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt und unterliegt daher selbst keiner Ertragsbesteuerung.
- Die Besteuerung der Erträge eines Investmentfonds erfolgt daher direkt beim einzelnen Anleger nach dem so genannten Transparenzprinzip. Damit werden die Erträge des Fonds dem Grunde nach so behandelt, als ob der Anleger die im Fonds befindlichen Wertpapiere direkt halten würde.
- Das Investmentzertifikat gilt ertragsteuerlich als Forderungswertpapier. Liegt daher eine inländische kuponauszahlende Stelle (idR eine Bank) vor, ist von den ausgeschütteten Erträgen KESt einzubehalten.
- Besteuert wird der Fondsertrag nicht als solcher, sondern er wird in die einzelnen Ertragskomponenten zerlegt, die dann besteuert werden, das sind
- Zinsen aus Forderungswertpapieren und Sparguthaben
- Dividenden aus Aktienwerten
- Substanzgewinne (das sind Gewinne, die bei der Veräußerung von im Fonds befindlichen Aktien erzielt werden).
- Ein Unterschied in der Besteuerung von Investmentfonds gegenüber Direktanlagen besteht unter anderem darin, dass bei Investmentfonds pauschal 20% der Substanzgewinne aus Aktienwerten als kapitalertragsteuerpflichtige Spekulationserträge besteuert werden, unabhängig davon, wie lange die veräußerte Aktie tatsächlich im Investmentfonds gehalten wurde. Eine Spekulationsbesteuerung bei Direktanlagen erfolgt hingegen nur dann, wenn Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgen.
- Das Investmentzertifikat selbst ist ein Wirtschaftsgut. Erfolgt daher innerhalb der Spekulationsfrist eine Veräußerung des Zertifikates, unterliegt ein dabei erzielter Überschuss im Rahmen der Spekulationseinkünfte der Einkommensteuer.
- Die Besteuerung der Investmentfondserträge beim Anleger erfolgt nicht schon beim "Hineinfließen" in den Investmentfonds, sondern erst im Zeitpunkt des Zuflusses beim Anleger. Das ist bei ausschüttenden Investmentfonds der Zeitpunkt der Ausschüttung. Bei Investmentfonds, die ihre Erträge nicht ausschütten (thesaurierende Fonds), wird gesetzlich für ertragsteuerliche Zwecke eine Ausschüttung der Fondserträge an den Anleger fingiert (derartige fiktiv ausgeschüttete Erträge werden als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet). Als Zuflusszeitpunkt der ausschüttungsgleichen Erträge gilt jener Tag, an dem die Depotbank die KESt an das Finanzamt abführt, spätestens aber vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Fondsgeschäftsjahres.
Quelle: http://www.bmf.gv.at
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