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Jeder österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, darf um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern natürlich gleichgestellt. Gefördert wird nur ein Hauptwohnsitz.
Für ein Wochenendhaus gibt es keine Unterstützung. Mit stichprobenartigen Kontrollen vor Ort, überzeugen sich Landesbeamte, ob das Haus oder die Wohnung auch wirklich spätestens sechs Monate nach Fertigstellung "ständig genutzt" wird.
Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen und das nicht nur in der Höhe der Förderung, sondern auch bei den Einkommensgrenzen sowie der Art der Förderung.
Gerne sind wir Ihnen im Zuge der Finanzierungsabwicklung bei der Abwicklung der Fördermassnahmen behilflich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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