Produktansatz
Mit HYPOPROTECT® Kreditversicherung können die laufenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Hypothekarkredit sowie ggf. einer Lebensversicherung/ einem Tilgungsträger abgesichert werden.
Auf Seiten der Kreditgeber sind Banken in erster Linie an einer angemessenen Verzinsung des zur Verfügung gestellten Kapitals interessiert. Daneben kommt der ausreichenden Besicherung des Kredits große Bedeutung zu, da die Projektfinanzierung die Wasserscheide zwischen Fremd- und Eigenkapital nicht aufheben kann und Fremdkapitalgeber in der Regel nicht gewillt sind, Wagniskapital einzuschießen.
Was ist versichert?
- unverschuldete Arbeitslosigkeit
- Krankheit/Unfall, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Volljährigkeit
- 55. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein
- es muss ein Hypothekarkreditvertrag abgeschlossen werden oder bestehen (nicht älter als 3 Monate)
- der Versicherungsnehmer muss Kreditnehmer sein
Was beinhaltet der Versicherungsschutz?
Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
Die Arbeitslosigkeit muss unverschuldet eingetreten sein. Darunter fällt:
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf
Initiative des Arbeitgebers
- berechtigter vorzeitiger Austritt
- Schließung des Unternehmens durch den Masseverwalter im Konkurs
Während der Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer außerdem Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vom AMS erhalten und aktiv Arbeit suchen.
Arbeitnehmer ist ein Versicherungsnehmer, der bei Eintritt der ersten Arbeitslosigkeit oder bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 12 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Krankheit
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall, wegen der er seiner täglichen Beschäftigung nicht nachgehen kann. Ärztliche Bestätigung notwendig.
Berufsunfähigkeit
Der Versicherungsnehmer ist zu mindestens 50% infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande, seinen Beruf auszuüben.
Erwerbsunfähigkeit
Der Versicherungsnehmer ist außerstande, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eine regelmäßige Erwerbstätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden auszuüben.
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